Nachrichten
Änderung der Finanzierung der GQH ab dem 1. Januar 2021
Die GQH wird zum 1. Januar 2022 in die LAGQH übergehen. Bereits zum 1. Januar 2021 ändert sich die bisherige Finanzierung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Rundschreiben der HKG.
Aktuelle Informationen zur Qualitätssicherung - EJ2019, 2020, 2021
Das aktuelle Informationsschreiben finden Sie hier.
Der zweite Zwischenbericht des MRE-Projektes ist online anrufbar
Sie finden den Zwischenbericht 2020 des Projektes hier.
Informationsschreiben Covid-19 zum QS-Verfahren " Pneumonie"
Die Dokumentation für das QS-Verfahren "Ambulant erworbene Pneumonie" ist auch in der derzeitigen Sondersituation inhaltlich sachgerecht und weiterhin verpflichtend. COVID-19-Fälle müssen mit den Sekundärcodes U07.1! oder U07.2! dokumentiert werden.
Liegt nachweislich eine Überlastung durch COVID-19-Fälle in einem Krankenhaus vor, gilt dies bei der Unterdokumentation als Ausnahmetatbestand und wird nicht sanktioniert.
Das Informationsschreiben finden Sie hier.
Der Jahresbericht der GQH 2019 (Verfahrensjahr 2018) ist online abrufbar
Den Qualitätsbericht 2019 (VJ 2018) und eine ergänzende Tabelle mit den berichtspflichtigen Indikatoren finden Sie hier.
Hinweise zum Umgang mit COVID-19 beim Modul PNEU
Entsprechend des G-BA Beschlusses vom 27.03.2020 sind die Quartalsfristen für die Datenlieferungen derzeit ausgesetzt. Gleichzeitig bleibt die Dokumentationspflicht bestehen.
Sämtliche COVID-19 Fälle mit ambulant erworbener Pneumonie sind mit U07.1! zu dokumentieren und dieser Kode ist auch im Bogen unter „Entlassdiagnosen“ aufzunehmen. Wenn korrekt dokumentiert wird, ist es bei den Auswertungen möglich, diese Fälle gesondert zu berücksichtigen. Nach wie vor sind nosokomiale Pneumonien mit einem U69.0 Kode zu dokumentieren und nicht Bestandteil dieses QS-Verfahrens.
Gleichzeitig ist Kode U07.2! natürlich ebenfalls im Bogen anzugeben, sofern diese Diagnose vorliegt.
Der G-BA wird in Kürze ein ausführliches Schreiben an die Leistungserbringer verschicken.
COVID-19 Ausnahmen zu QS-Anforderungen
Das Informationsschreiben "COVID-19 Ausnahmen zu QS-Anforderungen" finden Sie hier.
Die Vorträge der Informationsveranstaltung 2020 sind online
Die Vorträge der Informationsveranstaltung von Januar 2020 sind ab sofort online und unter Veröffentlichungen abrufbar.
Das Programm für die Informationsveranstaltung 2020 ist online
Das Programm für die beiden Informationsveranstaltungen "Externe Qualitätssicherung 2020" ist ab sofort online und hier abrufbar.
Strukturierter Qualitätsbericht Verfahrensjahr 2018 Teil C-1
Der Teil C-1 des Strukturieten Qualitätsberichtes für das Verfahrensjahr 2018 als xlsx-Datei steht ab sofort im Downloadbereich zur Kommentierung bereit.
Informationsveranstaltung "Externe Qualitätssicherung 2020"
Testinstanz für die Soll- und Risikostatistik 2019 der QSKH-RL aktiv
Die Datenannahmestelle der GQH hat die Testinstanz für die Soll- und Risikostatistik 2019 der QSKH-RL aktiviert. Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, die Testlieferungen an datenservice@gqhnet.de zu schicken. Bitte beachten Sie, dass Ihre Testdaten am 31.01.2020 gelöscht werden.
Bericht zur externen Qualitätssicherung in der stationären Versorgung 2018
Der Bericht zur externen Qualitätssicherung in der stationären Versorgung inkl. Strukturiertem Dialog und Datenvalidierungsverfahren gemäß § 15 Abs. 3 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern - QSKH-RL steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Beschluss zur Änderung von §24, Abs.2 (Unterdokumentation) QSKH-RL beim G-BA veröffentlicht
§ 24 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Sofern sich das Krankenhaus bei Unterdokumentation auf Unverschulden beruft, ist dies vom Krankenhaus zu begründen. Das Krankenhaus holt hierzu eine Einschätzung der auf Landesebene beauftragten Stelle (bei indirekten Verfahren) bzw. des IQTIG (bei direkten Verfahren) ein. Hierzu übermittelt es seine Begründung bis zum 31. Mai des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres den auf Landesebene beauftragten Stellen bzw. dem IQTIG. Die auf Landesebene beauftragte Stelle (bei indirekten Verfahren) bzw. das IQTIG (bei direkten Verfahren) geben eine Einschätzung hinsichtlich der vorgebrachten Gründe ab und teilen diese schriftlich innerhalb von sechs Wochen dem Krankenhaus zur Weiterleitung an die Vertragsparteien der örtlichen Pflegesatzverhandlungen mit. Die auf Landesebene beauftragten Stellen übermitteln dem IQTIG bis zum 31. Oktober des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres eine Auflistung der Begründungen der Krankenhäuser und ihrer Einschätzung in anonymisierter Form. Das IQTIG veröffentlicht bis zum 31. Dezember des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres eine retrospektive anonymisierte Fallsammlung der Begründungen und Einschätzungen zu den direkten und indirekten Verfahren. Abweichend von Satz 3 hat das Krankenhaus für das Erfassungsjahr 2018 seine Begründung bis zum 30. Juni 2019 den auf Landesebene beauftragten Stellen bzw. dem IQTIG zu übermitteln.“
Weitere Informationen und tragende Gründe: https://www.g-ba.de/beschluesse/3739/
Vorträge zu den Informationsveranstaltungen in Kassel und Frankfurt
Die Vorträge zu den Informationsveranstaltungen "Externe Qualitätssicherung 2019" am 05.02.2019 in Kassel bzw. am 06.02.2019 in Frankfurt wurden hochgeladen.
Sie finden diese hier.
Programm für Informationsveranstaltung 2019 ist online
Das Programm für die beiden Informationsveranstaltungen "Externe Qualitätssicherung 2019" ist ab sofort online abrufbar.
Sie finden es hier.
Informationsveranstaltung "Externe Qualitätssicherung 2019"
Allgemeine Informationen zu den Verfahrensjahren 2018 und 2019, zu der sektorenübergreifenden QS und den Landesverfahren Schlaganfall und MRE-Projekt Hessen
Aufgrund der beschränkten Sitzplätze ist eine kostenfreie Anmeldung erforderlich. Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich das unter nachfolgendem Link abrufbare Anmeldeformular:
https://www.gqhnet.de/geschaeftsstelle/veranstaltungen/anmeldung
Abgabefrist QS-Daten 2018: 15.08.2018
Am 15.08.2018 ist die Abgabefrist für die QS-Daten des zweiten Quartals 2018!
Wie gewöhnlich erstellen wir für einige Module eine QI-Halbjahresauswertung der QS-Daten des Erfassungsjahres 2018. In diese Auswertungen fließen alle QS-Daten ein, die uns bis zum 15.08.2018 vorliegen.
IQTIG: Dokumentation der Versichertenangaben des Kindes im Verfahren NEO
Das IQTIG informiert über die im Erfassungsjahr 2018 neu eingefügten Datenfelder zu personenidentifizierenden Daten im Verfahren Neonatologie:
https://iqtig.org/downloads/spezifikation/2018/v07/IQTIG_Erhebung-der-eGK-NEO_2018-07-26.pdf
Ausfüllhinweis Modul 9/4: Datenfeld 37
Ein Informationsschreiben des IQTIG zur Dokumentation des Datenfeldes 37 "medikamentöse Herzinsuffizienztherapie" finden Sie hier.
Qualitätsbericht Teil C-1 für das Erfassungsjahr 2017
Auf Grundlage der Empfehlungen des IQTIG fasste der G-BA am 21. Juni 2018 den Beschluss, dass für das Erfassungsjahr 2017 die Ergebnisse zu 185 Indikatoren und 48 Kennzahlen (insgesamt 233 Ergebnisse) veröffentlichungspflichtig sind.
Informationen zum Strukturierten Qualitätsbericht finden Sie hier.
FAQ zur Zufriedenheitsumfrage
Im April 2018 hat die GQH eine Zufriedenheitsumfrage über die Arbeit der Geschäftsstelle durchgeführt. Anlässlich der internen Auswertung dieser Umfrage haben wir Ihnen hier eine FAQ zusammengestellt. Themen sind unter anderem das Datenmanagement und ein Newsletter der GQH.
QS WI: Neues in der Spezifikation und prospektive Rechenregeln veröffentlicht
Für das Verfahren "Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)" wurden die prospektiven Rechenregeln sowie Neus in der Spezifiaktion der einrichtungsbezognen QS-Dokumentation vom IQTIG veröffentlicht.
Sie finden diese Informationen hier.
MRE-Projekt Hessen: Rechenregeln und Erläuterungen zum MDS veröffentlicht
Im Rahmen des MRE-Projektes Hessen wurden die Rechenregeln sowie die Erläuterungen zum MDS veröffentlicht.
HEPE Jahresveranstaltung 2018
Einladung zu der HEPE-Jahresveranstaltung:
"Qualitätssicherung in der Geburtshilfe, Neonatologie, Mammachirurgie
und bei Gynäkologischen Operationen"
Dienstag, 20. Juni 2018 von 14:00 bis 16:30 Uhr in Frankfurt
Rottweiler Straße 32
60327 Frankfurt am Main
Die Veranstaltung wird von der Landesärztekammer mit Fortbildungspunkten zertifiziert. Bitte denken Sie daher ggf. an Ihre Barcode-Aufkleber.
Weitere Informationen und eine Anfahrtsskizze finden Sie hier:
http://www.saalbau.com/raumangebot/detail/?SAALBAU-Gutleut&objekt=78
Bericht zur externen Qualitätssicherung in der stationären Versorgung 2017
Der Bericht zur externen Qualitätssicherung in der stationären Versorgung inkl. Strukturiertem Dialog und Datenvalidierungsverfahren gemäß § 15 Abs. 3 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern - QSKH-RL steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
PlanQI: Infoschreiben Nr. 1/2018 des IQITG
Am 07.03.2018 hat das IQTIG ein Informationsschreiben zu den Plan-QI veröffentlicht. Es beginnt mit den Worten:
Das Verfahren Planungsrelevante Qualitätsindikatoren (PlanQI) läuft seit 1. Januar 2017 im Regelbetrieb. Am 18. Januar 2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die entsprechende Richtlinie (plan. QI-RL) angepasst. Diese Mitteilung informiert zu folgenden Themen:
1. Datenvalidierung
2. Zusicherung der Dokumentationsqualität
3. Stellungnahmeverfahren
Das gesamte PlanQI: Infoschreiben Nr. 1/2018 des IQTIG finden Sie hier.
Vorträge zu den Informationsveranstaltungen "Externe Qualitätssicherung 2018" hochgeladen
Die Vorträge zu den Informationsveranstaltungen "Externe Qualitätssicherung 2018" am 13.03.2018 in Frankfurt bzw. am 14.03.2018 in Kassel wurden hochgeladen.
Sie finden diese hier.
Zu den Plan-QI finden Sie außerdem hier eine Mitteilung des IQITG vom 07.03.2018.
Datenannahme der einrichtungsbezonen QS-Dokumentation NWIES_LKG / NWIEA_LKG
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation (NWIES_LKG / NWIEA_LKG) für das Verfahrensjahr 2017 an die gewohnte Datenannahme der GQH zu liefern. Bitte beachten Sie, dass die Abgabefrist der 30.04.2018 ist.
Information zur einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation im Verfahren QS WI
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie nochmal über die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation im Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ (QS WI) informieren.
Das Verfahren QS WI setzt sich zusammen aus der fallbezogenen QS-Dokumentation für stationäre Leistungserbringer (NWIF) und der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation. Dabei wird in die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation – stationär (NWIES) und die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation – ambulant (NWIEA) (für Krankenhäuer relevant, wenn diese ambulante Eingriffe durchführen) unterschieden.
- Wer muss einrichtungsbezogen dokumentieren?
Alle Leistungserbringer, die 2017 mindestens einen Tracer-Eingriff in den ersten zwei Quartalen erbracht und über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet haben, sind verpflichtet die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation durchzuführen. Als Tracer-Eingriffe werden in diesem QS-Verfahren die Eingriffe bezeichnet, die hinsichtlich einer sich ggf. entwickelnden postoperativen nosokomialen Wundinfektion nachbeobachtet werden. Sie sind aus den Fachgebieten Chirurgie/Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Viszeralchirurgie, Orthopädie/Unfallchirurgie, plastische Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie, Herzchirurgie (nur stationär). Unter folgendem Link finden Sie die detaillierte Informationen dazu: https://www.iqtig.org/qs-verfahren/qs-wi/
- Wie muss dokumentiert werden?
Die einrichtungsbezogenen Daten werden getrennt nach stationären oder ambulanten Leistungen einmal jährlich erfasst. Die Daten sind von Krankenhäusern in maschinenlesbarer und -verwertbarer Form (d.h. softwaregestützt) auszufüllen. Die Dokumentationsbögen sind auf folgender Seite abrufbar: https://www.iqtig.org/qs-verfahren/qs-wi/
Krankenhäuser mit Belegärzten bzw. ermächtigten Ärzten bitten wir in diesem Zusammenhang §5 Absatz 4 der themenspezifischen Bestimmungen (https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1447/Qesue-RL_2017-06-15_iK-2018-01-01.pdf) zu beachten.
- Bis wann müssen die Daten übermittelt werden?
Die Abgabefrist der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation für 2017 ist der 30.04.2018. Die Datenannahme für NWIES/NWIEA (Krankenhäuser) ist ab dem 19.03.2018 möglich.
- An wen müssen die Daten geliefert werden?
Die Datenannahmestelle für Krankenhäuser (NWIES/NWIEA) ist analog zur Datenübermittlung der fallbezogenen QS-Dokumentation NWIF die GQH mit der E-Mail-Adresse: datenservice@gqhnet.de.
- Wie werden die Daten weiterverarbeitet?
Die einrichtungsbezogenen QS-Daten werden von der Datenannahmestelle direkt an die Bundesauswertungsstelle (IQTIG) weitergeleitet.
Hier werden vordefinierte Qualitätsindikatoren berechnet. Die einrichtungsbezogenen Indikatoren im Verfahren QS WI (Indikator-ID 13_A_a bis Indikator-ID 54) sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.iqtig.org/downloads/2016-06-16_Qesue-RL_Veroeffentlichung_QI-Set_QS-WI_EB_inkl.Anlagen.pdf
- Was passiert mit den Ergebnissen?
Die Leistungserbringer erhalten einen jährlichen Rückmeldebericht u.a. mit den ausgewerteten Qualitätsindikatoren. Die Ergebnisse werden auch von einer Landesfachkommission bewertet und ggf. wird von der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ein sog. Stellungnahmeverfahren eingeleitet.
- Weitere Informationen:
Alle weitere Informationen erhalten Sie in der aktuellen Richtlinie des G-BA unter https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1447/Qesue-RL_2017-06-15_iK-2018-01-01.pdf oder auf den Seiten des IQTIG unter https://www.iqtig.org/qs-verfahren/qs-wi/.
Informationsveranstaltung "Externe Qualitätssicherung 2018"
Für eine Anmeldung folgen Sie bitte folgendem Pfad: Geschäftsstelle - Veranstaltungen - Informationsveranstaltung externe Qualitätssicherung - Anmeldung
Nachtrag zu ext. QS nach § 137 SGB V - Verfahrensjahr 2017/2018
Verfahrensjahr 2018
Das administrative Kriterium aller Landesverfahren wurde, entsprechend dem Modul SA_FRUEHREHA_HE, auf lange Überlieger umgestellt. Diese Anpassung betriff im Verfahrensjahr 2018 ebenfalls die indirekten Verfahren 15/1, 16/1 und 18/1.
Informationen zur externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V – Verfahrensjahr 2017/2018 Hessen
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchten wir Sie hiermit über Aktuelles im Rahmen der externen Qualitätssicherung informieren:
1. Verfahrensjahr 2017
- QS-Datenexport 2017
- Methodische Sollstatistiken 2017 (QSKH-RL und Qesü-RL) und Risikostatistik 2017
2. Verfahrensjahr 2018
- Änderungen in VJ2018 (inkl. Landesverfahren)
- Neue Abgabefristen
3. Informationsveranstaltung zur Externen Qualitätssicherung
1. Verfahrensjahr 2017
QS-Datenexport 2017
- Der Export der QS-Daten 2017 (QSKH-RL) und der QS-Daten 2017 der Landesmodule hat bis spätestens 28.02.2018 zu erfolgen.
- Der Export der QS-Daten 2017 (Qesü-RL) hat bis spätestens 28.02.2018 zu erfolgen.
- Im sektorübergreifenden Verfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperativer Wundinfektionen (QS-WI) ist zusätzlich zu der fallbezogenen QS-Dokumentation (NWIF) eine jährliche einrichtungsbezogene QS-Dokumentation (NWIES_LKG – stationär am Krankenhaus / NWIEA_LKG – ambulant am Krankenhaus) durchzuführen. Die Erfassung geschieht softwaregestützt. Der Datenexport ist EDV-technisch mit dem QS-Datenexport vergleichbar und muss bis zum 30.04.2018 durchgeführt werden. Nähere Informationen finden Sie auf: https://www.gqhnet.de/leistungsbereiche/wundinfektionen bzw. auf: https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-wi/.
- Alle Exporte erfolgen an folgende E-Mail-Adresse: datenservice@gqhnet.de
- Weitere Informationen zur Datenübermittlung finden Sie auf: https://www.gqhnet.de/datenservice/qs-daten
Methodische Sollstatistiken 2017 (QSKH-RL und Qesü-RL) und Risikostatistik 2017
- Die elektronische Übermittlung der Methodischen Sollstatistik 2017 (QSKH-RL) und der Risikostatistik 2017 erfolgt im Zeitraum vom 01.02. - 28.02.2018, die Übermittlung der Methodischen Sollstatistik 2017 (Qesü-RL) erfolgt vom 01.02.- 15.03.2018 an die bekannte E-Mail-Adresse: datenservice@gqhnet.de
- Eine Testinstanz steht Ihnen bereits ab dem 01.01.2018 zur Verfügung
- Bitte beachten Sie, dass die Datensätze 2017 erstmalig (nach dem Entlassungsdatum) den Quartalen zugewiesen werden.
- Zu den Landesmodulen (12/1, 15/1_HE, SA_HE, SA_FRUHREHA) wird erstmalig auch das Landesmodul MRE_HE ausgewiesen.
- Weitere Informationen zu den Methodischen Sollstatistiken 2017 finden Sie auf: http://www.gqhnet.de/datenservice/sollstatistik
- Weitere Informationen zur Risikostatistik 2017: http://www.gqhnet.de/datenservice/risikostatistik
2. Verfahrensjahr 2018
- Ab dem Verfahrensjahr 2018 werden modulabhängig verschiedene Standortangaben erhoben (entlassender, aufnehmender, diagnostizierender, entbindender, behandelnder Standort). Der Standortbezug der Soll- und Risikostatistik wird weiterhin über das Datenfeld „entlassener Standort“ hergestellt).
- Bei Modulen mit patientenidentifizierenden Daten (PID) zur Follow-up-Erhebung erfolgt eine Anpassung des bisher verwendeten Selektionskriteriums bei GKV Patienten (IKNr. der Krankenkasse der Versichertenkarte beginnt = „10“). Durch die Einführung neuer Datenfelder zum Versichertenstatus können verschiedene Personengruppen identifiziert und in QS-Verfahren ein- oder ausgeschlossen werden.
- Ab dem 01.01.2018 gehören ebenfalls die Module Geburtshilfe (16/1) und Neonatologie (NEO) zu den Modulen mit patientenidentifizierenden Daten (PID-Module).
- In den Modulen HEP und KEP wurde in den Basisbogen ein zusätzliches Feld „auslösende OPS-Kodes“ integriert. Hiermit kann des Vorhandenseins eines Teildatensatzes (IMP/WE) geprüft werden.
- Weitere Informationen zur Spezifikation finden Sie auf: https://www.iqtig.org/datenerfassung/spezifikationen/qs-basisspezifikation-fuer-leistungserbringer/
Änderungen in der QS-Datendokumentation der Landesverfahren
- Das administrative Kriterium aller Landesverfahren wurde, entsprechend den Verfahren SA_HE und SA_FRUEHREHA_HE, auf lange Überlieger umgestellt.
- Das in Hessen verpflichtend zu dokumentierende Verfahren Cholezystektomie (12/1) wird ab dem Verfahrensjahr 2018 bei Erfüllen der Auslösebedingung als das neue Modul CHE_HE dokumentationspflichtig ausgelöst. Der QS-Dokumentationsbogen wurde neu bearbeitet und aufgestellt: Änderungen im Datensatz 2018.
- Im Modul MRE_HE wurde das Auslösekriterium für den QS-Dokumentationsbogen zusätzlich zum Erreger MRSA U80.00! um zwei 4-MRGN-Keime U81.41! und U81.51! erweitert. Der QS-Dokumentationsbogen wurde dementsprechend ergänzt und angepasst.
- Änderungen im Modul Schlaganfall-Akut finden Sie hier: SA_HE.
- Die Landesspezifikation 2018 V03 (das komplette Packet inkl. der QS-Dokumentationsbögen und Ausfüllhinweise) ist zu finden auf: https://www.gqhnet.de/datenservice/Spezifikationen/verfahrensjahr-2018/Spezifikation2018
Neue Abgabefristen
- Bitte beachten Sie, dass im Verfahrensjahr 2018 erhobene Datensätze des jeweils vorhergehenden Quartals grundsätzlich bis zum: 15.05. / 15.08. / 15.11.2018 und 28.02.2019 an datenservice@gqhnet.de
abgegeben werden müssen!
- Die Abgabefrist für die elektronischen Sollstatistiken für das Verfahrensjahr 2018 ist auf den 15.02.2019 festgelegt.
- Gemäß Richtlinienanpassung wurde die Dokumentationsrate in allen Leistungsbereichen der QSKH-RL auf 100% festgelegt!
- Alle Änderungen der QSKH-RL zum Erfassungsjahr 2018 finden Sie auf: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2999/2017-06-15_QSKH-RL_Anpassung-Erfassungsjahr-2018_BAnz_WZ.pdf
3. Informationsveranstaltung zur Externen Qualitätssicherung
Um Sie über Aktuelles zur externen Qualitätssicherung der indirekten Verfahren der QSKH-RL inkl. der Landesprojekte und der Qesü-RL, PlanQI-RL und QFR-RL zu informieren, laden wir Sie zu folgenden Informationsveranstaltungen ein:
- Frankfurt, Dienstag, 13.03.2018 von 10-13 Uhr im SAALBAU Gutleut, Rottweiler Straße 32, 60327 Frankfurt am Main
- Kassel, Mittwoch, 14.03.2018 von 10-13 Uhr im Anthroposophischen Zentrum, Wilhelmshöher Allee 261, 34131 Kassel
Die Agenda werden wir Ihnen rechtzeitig zukommen lassen. Über Ihre Anregungen zu den aktuellen Themen der Externen Qualitätssicherung freuen wir uns! Diese können Sie uns gerne per E-Mail zukommen lassen.
Informationen zum MRE-Projekt Hessen
Die Vertragspartner, das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI), die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) und die Verbände der Krankenkassen in Hessen, haben sich darauf geeinigt, das MRE-Projekt Hessen um weitere drei Jahre (vorerst bis 2021) zu verlängern.
Die Datenerfassung erfolgt weiterhin mit dem bekannten Instrument. Ab dem Erfassungsjahr 2018 werden neben dem Erreger MRSA (U80.00!) zwei weitere Problemkeime den QS-Bogen auslösen. Die beiden Erreger sind: Klebsiella pneumoniae mit Multiresistenz 4MRGN (U81.41!) und Acinetobacter-baumannii-Gruppe mit Multiresistenz 4MRGN (U81.51!).
Für das Erfassungsjahr 2017 wird es erstmalig auch möglich sein, die Vollzähligkeit der Daten zu prüfen, da die dokumentationspflichtigen MRSA-Fälle in der Sollstatistik ausgewiesen werden.
Mit Abgabe der Sollstatistik (28.02.2018) ist eine Abfrage der Belegungstage pro Klinikstandort für das gesamte Jahr 2017 geplant. Diese Abfrage dient als Basis zur Berechnung der Kennzahlen 1, 1a, 1b und 1c (Inzidenzen der nosokomialen MRSA-Fälle).
Erfassungsjahr 2018 |
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MRE-Dokubogen.pdf |
QS-Filter |
Ausfüllhinweise |
Strukturierter Qualitätsbericht Verfahrensjahr 2016 – Teil C-1 (Kommentierung)
Gemäß § 6 Abs. 2 der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, übermittelt die Geschäftsstelle Qualitätssicherung Hessen (GQH) die krankenhausbezogenen Angaben zur externen vergleichenden Qualitätssicherung (Teil C-1 des Berichtes) bis zum 15.12.2017 direkt an die Annahmestelle (ITSG).
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten zu prüfen und zu kommentieren. Die zu prüfenden Dateien „QB_2016_Dokumentationsrate_Ergebnisse.xlsx“ oder "QB_2016_Dokumentationsrate_99.xlsx" finden Sie im Downloadbereich Ihrer Klinik (https://sec.gqhnet.de/net2ftp/) unter: \QS-Berichte\EJ_2016. Eine Anleitung zur Bearbeitung ist in dieser Datei enthalten.
Wir bitten um Bestätigung mittels eines Formulars an qs-bericht@gqhnet.de.
Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Auf Grundlage der Empfehlungen des IQTIG fasste der G-BA am 15. Juni 2017 den Beschluss, dass für das Erfassungsjahr 2016 die Ergebnisse zu 216 von insgesamt 238 Indikatoren veröffentlichungspflichtig sind. Über die Empfehlungen des Berichts hinaus hat der G-BA eine Veröffentlichungspflicht für 39 Kennzahlen der direkten QS-Verfahren beschlossen.
Informationen zum Strukturierten Qualitätsbericht sowie eine Übersicht der veröffentlichungspflichtigen Qualitätsindikatoren erhalten Sie auf den Internetseiten des IQTIG unter der Rubrik Strukturierter Qualitätsbericht.
Link zu den gesetzlichen Grundlagen: Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser - Qb-R
Informationen zu den Zählleistungsbereichen in der Orthopädie und Unfallchirurgie
Im Erfassungsjahr 2015 wurde die QS-Dokumentation für die endoprothetische Versorgung in der Orthopädie und Unfallchirurgie umgestellt. Bislang wurden unterschiedliche Operationen in separaten Dokumentationsbögen erfasst: die Erstimplantationen z. B. getrennt von den Wechseloperationen.
Mit der neuen Bogenstruktur werden alle dokumentationspflichtigen knie- bzw. hüftendoprothetischen Operationen eines Aufenthalts nun innerhalb einer Falldokumentation erfasst.
In der Sollstatistik werden daher nicht mehr nur die Fälle, sondern auch die Operationen (Erstimplantation, Endoprothesenwechsel und —komponentenwechsel) abgebildet. Diese sogenannten „ZählIeistungsbereiche" erfassen beispielsweise, wie viele Patienten während eines Aufenthalts sowohl eine Erstimplantation als auch einen Wechseleingriff hatten.
Dazu hat das IQTIG Hinweise für die Dokumentierenden und Informationen zur Spezifikation in diesem Informationsschreiben zusammengestellt.
Aktuelle Informationen zur externen Qualitätssicherung
Alle Auswertungen der Qualitätsindikatoren des Erfassungsjahres 2016 sind erstellt worden und stehen Ihnen, wie auch evtl. Anschreiben zum Strukturieren Dialog 2016 und die Berichte zum 1. Quartal 2017 der Plan-QI im Downloadbereich Ihrer Klinik https://sec.gqhnet.de/net2ftp/ zur Verfügung.
Auch im Erfassungsjahr 2017 werden wir für einige Module die Auswertungen der Qualitätsindikatoren für das 1. Halbjahr (auf Grundlage der Rechenregeln 2016) erstellen. In die Halbjahresauswertungen fließen alle QS-Daten der bis zum 30.06.2017 stationär aufgenommenen Patienten ein, deren Datensätze an unsere Geschäftsstelle (datenservice(at)gqhnet.de) bis zum 15.08.2017 plausibel übermittelt werden. Nach diesem Termin eingesandte Daten können in der Halbjahresauswertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass für die Leistungsbereiche des Qesü-Verfahrens PCI und NWIF sowie die Leistungsbereiche der Plan-QI 15/1, 16/1, 18/1 und der Landesverfahren MRE_HE die Abgabefrist für das 2. Quartal 2017 ebenfalls der 15.08.2017 ist.
Am 30.06.2017 wurde die QS-Basisspezifikation für Leistungserbringer 2018 V01 von IQTiG veröffentlicht: https://www.iqtig.org/datenerfassung/spezifikationen/qs-basisspezifikation-fuer-leistungserbringer/.
Informationen zu den QS-Verfahren Herzschrittmacherversorgung und Implantierbare Defibrillatoren
Ergänzende Informationen zu den QS-Verfahren Herzschrittmacherversorgung und Implantierbare Defibrillatoren (Verfahrensjahr 2016 und 2017)
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitsweisen (IQTIG) hat anlässlich des deutlich verschlechterten Ergebnisses auf Bundesebene im Qualitätsindikator „Leitlinienkonforme Indikation bei bradykarden Herzrhythmusstörungen“ ein Informationsschreiben zur Verfügung gestellt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
- Herzschrittmacher Implantation: Anleitung zur Überprüfung rechnerischer Auffälligkeiten zum Erfassungsjahr 2016
- Implantierbare Defibrillatoren-Implantation: Anleitung zur Überprüfung rechnerischer Auffälligkeiten zum Erfassungsjahr 2016.
Vorträge HEPE Sitzung vom 20.06.2017
Die Vorträge von der Jahressitzung "Qualitätssicherung in der Geburtshilfe, Neonatologie, Mammachirurgie und bei gynäkologischen Operationen" vom 20. Juni 2017 sind nun veröffentlicht. Sie finden diese hier.
Zwischenbericht MRE-Projekt Hessen
Im Rahmen des MRE-Projektes Hessen wurde der Zwischenbericht mit Stand vom 23. Mai 2017 veröffentlicht. Sie finden ihn hier.
Aktuelle Informationen Verfahren QS WI
Das IQTIG hat ein aktualisiertes Infoblatt der häufig gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten (FAQ) veröffentlicht: Infoblatt
Umfassende Informationen über das Verfahren QS WI finden Sie auf der Website des IQTIG unter https://iqtig.org/qs-verfahren/neue-verfahren/qs-wi/
Fristen Datenlieferungen 2017
Die quartalsweise Datenlieferung 2017 betrifft Datensätze folgender Leistungsbereiche und wird einheitlich gehandhabt:
- PCI, QS WI (Qesü-Verfahren)
- 15/1, 16/1, 18/1 (PlanQI-Verfahren)
- MRE_HE (Landesverfahren)
Für QS-Daten mit dem Entlassungsdatum im jeweiligen Quartal gelten folgende Datenlieferfristen:
Entlassungsdatum im 1. Quartal 2017 - Datenlieferfrist: 15.05.2017
Entlassungsdatum im 2. Quartal 2017 - Datenlieferfrist: 15.08.2017
Entlassungsdatum im 3. Quartal 2017 - Datenlieferfrist: 15.11.2017
Entlassungsdatum im 4. Quartal 2017 - Datenlieferfrist: 28.02.2018
Bitte beachten Sie, dass QS-Daten aller Leistungsbereiche jederzeit an uns geliefert werden können!
- Sie haben die Möglichkeit, geänderte, neue oder stornierte Datensätze aus den Vorquartalen bis zum 28.02.2018 nachzuliefern.
- Die QS-Daten der drei unterschiedlichen Verfahren (Qesü, QSKH, Landesverfahren) müssen als Anhang in getrennten E-Mails geliefert werden!
- Für alle anderen Leistungsberieche gilt die gewohnte Datenlieferfrist: 28.02.2018
- In die Halbjahresauswertungen fließen alle QS-Daten 2017 ein, die bis voraussichtlich Ende August 2017 an die GQH geliefert wurden.
- Alle Lieferungen erfolgen an datenservice(at)gqhnet.de
Weitere Informationen zu den PlanQI-Verfahren finden Sie auch im aktuellen Schreiben des IQTIG: https://iqtig.org/downloads/berichte/2016/IQTIG_Mitteilung_Krankenh%C3%A4user_2017-04-26.pdf
HEPE-Jahresveranstaltung 2017
Einladung zu der HEPE-Jahresveranstaltung:
"Qualitätssicherung in der Geburtshilfe, Neonatologie, Mammachirurgie
und bei Gynäkologischen Operationen"
Dienstag, 20. Juni 2017 von 15:00 bis 17:30 Uhr in Frankfurt SAALBAU Gutleut in Frankfurt
(800 m vom Hauptbahnhof Frankfurt)
Rottweiler Straße 32 Die Veranstaltung wird von der Landesärztekammer mit Fortbildungspunkten zertifiziert. Bitte denken Sie daher ggf. an Ihre Barcode-Aufkleber. Weitere Informationen und eine Anfahrtsskizze finden Sie hier: http://www.saalbau.com/raumangebot/detail/?SAALBAU-Gutleut&objekt=78 |
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Aktualisierte Datenannahme Verfahren PCI (Qesue-RL)
Im Rahmen einer gemeinsamen Abstimmung des IQTIG mit dem G-BA wurde entschieden, dass die Termine für die Übermittlung der Datenlieferungen für das PCI-Verfahren (Qesue-RL) für das Erfassungsjahr 2016 verlängert werden:
Datenlieferungen 2016 für PCI können somit bis zum 31.05.2017 übermittelt werden.
Datenübermittlung planungsrelevante Qualitätsindikatoren
Das Verfahren mit planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (PlanQI) ist im Januar 2017 gestartet. In der ersten Phase des Verfahrens sollen die Ergebnisse von 11 Qualitätsindikatoren der Leistungsbereiche gynäkologische Operationen (15/1), Geburtshilfe (16/1) und Mammachirurgie (18/1) verwendet werden: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2816/2016-12-15_PlanQI-RL_Liste-planQI_BAnz.pdf.
Es besteht eine quartalsweise Lieferpflicht jeweils bis spätestens
- 15. Mai (Datenlieferung zum 1. Quartal),
- 15. August (Datenlieferung zum 2. Quartal),
- 15. November (Datenlieferung zum 3. Quartal) sowie
- 28. Februar des folgenden Jahres (Datenlieferung zum 4. Quartal).
Es bleibt für die Krankenhäuser die Möglichkeit, geänderte, korrigierte oder neue Datensätze bis zum 28. Februar des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres nachzuliefern oder Datensätze zu stornieren (§6 Abs. 3 plan. QI-RL).
Die Lieferfristen gelten jeweils für die Fälle, die im vorausgehenden Quartal entlassen wurden. Dies bedeutet, dass Datensätze für Fälle, die bis zum 30. Juni entlassen wurden (2. Quartal), bis 15. August geliefert werden müssen. Für das 4. Quartal müssen Fälle, die bis 31. Januar entlassen worden sind, bis 28. Februar des folgenden Jahres geliefert werden.
Die QI-Richtlinie sieht unter anderem eine Stichprobe zur Datenvalidierung bei Standorten vor, die Daten nachliefern. In diese Stichprobe werden Standorte mit Fällen aufgenommen, die nicht zu den vorgegebenen Lieferfristen übermittelt wurden.
Die Geschäftsstelle empfiehlt die Datensätze, besonders bei den Feldern die zur Berechnung der PlanQI verwendet werden, auf Dokumentationsfehler vor Export der Daten zu überprüfen und bittet um Beachtung der Ausfüllhinweise des IQTIG (https://iqtig.org/datenerfassung/spezifikationen/qs-basisspezifikation-fuer-leistungserbringer/2017/v04/ausfuellhinweise-und-dokumentationsboegen/).
Weitere Informationen finden sich in den PlanQI-Informationsschreiben des IQTIG:
Infoschreiben Nr. 1/2016 (www.iqtig.org/downloads/berichte/2016/IQTIG_Mitteilung_Krankenhaeuser_2016-12-21.pdf)
Infoschreiben Nr. 1/2017 https://iqtig.org/downloads/berichte/2016/IQTIG_Mitteilung_Krankenh%C3%A4user_2017-04-26.pdf
und in der Richtlinie des G-BA:
(https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2812/2016-12-15_PlanQI-RL_Erstfassung-PlanQI-RL.pdf).
sowie auf unseren Internetseiten
Aktualisierte Informationen zum Qesü-Verfahren Postoperative Wundinfektionen
Das IQTIG hat auf seiner Website unter (www.iqtig.org/qs-verfahren/neue-verfahren/qs-wi/) aktualisierte Informationen für Anwender für das seit dem 01.01.2017 verpflichtende Verfahren QS WI veröffentlicht.
Hier werden neben einer FAQ-Sammlung (www.iqtig.org/downloads/neue_verfahren/qs-wi/IQTIG_QS-WI_FAQ_V02.pdf) weitere Informationen für stationäre und ambulante Leistungserbringer zur Verfügung gestellt.
Sobald das noch ausstehende Patienteninformationsblatt zur Verfügung gestellt wird, werden wir selbstverständlich darüber informieren.
Qesü-Richtlinie - Sollstatistik und Konformitätserklärung
Qesü-Richtlinie - Sollstatistik und Konformitätserklärung nach § 15 Teil 1 Qesü-RL
Nach §15 Teil 1 Qesü-RL sind alle nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, die entsprechend der themenspezifischen Bestimmungen vorn G-BA festgelegten für das Verfahren erforderlichen Daten zu erheben und an diesen zu übermitteln. Der Nachweis darüber geschieht mittels der Abgabe einer sogenannten Sollstatistik (§15 Abs. 2 15 Teil 1 Qesü-RL). Diese wird in aller Regel durch ein Softwareinstrument im Krankenhaus erstellt, welches die dokumentationspflichtigen Fälle identifiziert. Da nun im Rahmen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung die Datenerhebung nicht mehr auf Daten von stationären Fällen beschränkt ist, sind nun Einrichtungen, die nur teilstationär oder ambulant behandeln und die nach §108 SGB V als eigenständige Krankenhäuser zugelassen sind, dieses Jahr erstmals verpflichtet, eine "SolIstatistik" über die ihnen zugewiesene Datenannahmestelle an das IQTIG zu übermitteln.
Die Sollstatistik umfasst stationäre als auch vorstationäre sowie ambulante Fälle von gesetzlich krankenversicherten Patienten, welche im Jahr 2016 aufgenommen und vom Krankenhaus abgerechnet werden. Die Abgabe dieser Sollstatistik ist für alle Krankenhäuser verpflichtend, es sind auch hier entsprechende "Nullmeldungen" einschließlich Konformitätserklärung abzugeben.
Für die Weiterleitung der Sollstatistik an das IQTIG ist eine Datenannahme bis zum 14.04.2017 vorgesehen.
Datenübermittlung Qesü-Verfahren PCI und QS WI
Die Daten (Erfassungsjahr 2016 und 2017) aus den Qesü-Verfahren Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI) und Vermeidung nosokomialer Infektionen: postoperative Wundinfektionen (QS WI) werden bis auf weiteres nicht an das IQTIG weitergeleitet.
Bitte senden Sie daher bis auf weiteres keine QS-Daten der Erfassungsjahre 2016 und 2017 für die beiden Qesü-Verfahren!
Es wurde eine fehlerhafte Software zur Pseudonymisierung der Leistungserbringer in den Qualitätssicherungsverfahren der Qesü-Richtlinie des G-BA festgestellt. Bis zur Fehlerbehebung wird die Geschäftsstelle keine Daten an die Bundesebene weiterleiten.
Seitens des IQTIG wurde ein kurzfristiges Softwareupdate in Aussicht gestellt. Anschließend werden wir die Daten automatisch wieder weiterleiten.
Informationen zur Sollstatistik 2016
Das IQTIG hat neue Informationen zur Sollstatistik 2016 zur Verfügung gestellt. In dem Dokument wird besonders auf die unterschiedlichen Regelungen für Qesü und QSKH hingewiesen, die es in diesem Jahr erstmals gibt.
Alle Unterlagen für das Erfassungsjahr 2016 erreichen Sie unter https://iqtig.org/datenerfassung/spezifikationen/qs-basisspezifikation-fuer-leistungserbringer/2016/. Auf der rechten Seite finden Sie neben der Kategorie „Servicedokumente“ jetzt auch eine Rubrik zu allgemeinen Informationen, die nicht im Spezifikationspaket enthalten sind.
Folien zu den Vorträgen der Informationsveranstaltungen in Frankfurt und Kassel
Die Folien zu den Vorträgen sind jetzt verfügbar. Sie finden diese unter Vergangene Verantstaltungen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere Geschäftsstelle.
Abgabe QS-Daten und Sollstatistik/Risikostatistik
Die Geschäftsstelle möchte Sie auf die bevorstehenden Datenabgabetermine 2017 zum Erfassungsjahr 2016 und 2017 hinweisen.
QS-Daten nach QSKH-Verfahren:
- Abgabefrist der QS-Daten 2016 bis 28.02.2017
Überlieger
In den Leistungsbereichen Neonatologie und Dekubitusprophylaxe werden sogenannte Überlieger mit Aufnahme 2015 mit erfasst. In der Sollstatistik 2016 gibt es für beide Leistungsbereiche jeweils zwei Einträge in der Sollstatistik:
- Der erste Eintrag bezieht sich auf die Datensätze von Patienten, welche 2015 aufgenommen und im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 entlassen wurden.
- Der zweite Eintrag bezieht sich auf die Datensätze von Patienten, welche 2016 aufgenommen und bis zum 31.12.2016 entlassen wurden.
- Patienten, die zwar in 2016 aufgenommen, aber erst im Jahre 2017 entlassen werden, können noch nicht in der Sollstatistik für 2016 berücksichtigt werden, sondern fallen in die Sollstatistik 2017.
QS-Daten Qesü-Verfahren (PCI und ab 2017 das neue QS-Verfahren QS-WI):
- Abgabe für die Daten des 4. Quartals 2016 bis 28.02.2017.
- Darüber hinaus besteht für sämtliche Datensätze 2016 aus der Qesü eine Korrekturfrist bis zum 15.03.2017.
- Quartalsdaten des Verfahrensjahres 2017 bis zum 15.05.2017, 15.08.2017, 15.11.2017 und 28.02.2018 für die Daten des jeweils vorherigen Quartals des Erfassungsjahres 2017.
- Für die Datensätze 2017 aus der Qesü ist die Korrekturfrist der 15.03.2018.
Sollstatistik / Konformitätserklärung:
Für das Verfahrensjahr 2016 müssen zwei Sollstatistiken/Konformitätserklärungen (d. h. jeweils eine Sollstatistik/Konformitätserklärung für die Verfahren nach QSKH und eine Sollstatistik/ Konformitätserklärung für das Verfahren nach Qesü (PCI_LKG) elektronisch und in Papierform übermittelt werden.
- 01.02.2017 bis 28.02.2017
Übermittlung der Sollstatistik / Konformitätserklärung (QSKH)
- 01.02.2017 bis 15.03.2017
Übermittlung der Sollstatistik / Konformitätserklärung (Qesü - Leistungsbereich PCI_LKG)
Sollstatistik: Es besteht die Möglichkeit, zu Testzwecken vom 01.01.17 - 31.01.17 Sollstatistiken (sowohl QSKH als auch Qesü) an die GQH zu übermitteln. Die zuletzt übermittelte Version einer Sollstatistik ist immer gültig. Die Berichtspflicht besteht auch für den Fall, dass keine dokumentationspflichtigen Leistungen im Krankenhaus erbracht werden (sogenannte Nullmeldung).
Risikostatistik: Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, zu Testzwecken vom 01.01.17 - 31.01.17 Risikostatistiken an die GQH zu übermitteln. Jährliche Übermittlung für alle nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser mit vollstationärer Behandlung von Patienten > 20 Jahre. Die Anzahl an Fällen in der Risikostatistik wird auch in der Sollstatistik ausgewiesen. Daher sollte die Risikostatistik möglichst im gleichen Zeitraum vom 01.02. bis 28.02.2017 wie die Sollstatistik erstellt und übermittelt werden.
InfoSchreiben zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
Im Januar 2017 startet das Verfahren mit planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (PlanQI), vorbehaltlich dass das Bundesministerium für Gesundheit dem Beschluss des G-BA vom 15.12.2016 zustimmt.
In der ersten Phase des Verfahrens sollen die Ergebnisse von 11 Qualitätsindikatoren der Leistungsbereiche Geburtshilfe, gynäkologische Operationen und Mammachirurgie künftig neben der Qualitätsförderung auch für die Krankenhausplanung der Bundesländer verwendet werden.
Die Datenerfassung und direkte Datenübermittlung durch die Krankenhäuser wird in den genannten drei Leistungsbereichen in bewährter Weise fortgeführt. Für die Dokumentation und die Indikatoren ergibt sich keine inhaltliche Änderung. Auch der Datenfluss über die auf Landesebene beauftragten Stellen bleibt unverändert. Allerdings besteht künftig eine quartalsweise Lieferpflicht jeweils bis spätestens
- 15. Mai (Datenlieferung zum 1. Quartal)
- 15. August (Datenlieferung zum 2. Quartal)
- 15. November (Datenlieferung zum 3. Quartal) sowie
- 28. Februar des folgenden Jahres (Datenlieferung zum 4. Quartal)
Ebenfalls bleibt weiterhin die Möglichkeit, geänderte, korrigierte oder neue Datensätze jährlich bis zum 28. Februar nachzuliefern.
Weitere Informationen finden Sie hier im vollständigen InfoSchreiben.
Qulitätsbericht 2015 - XML-Dateien für den Teil C-1 im Downloadbereich
Ab sofort stehen Ihnen die XML-Dateien für den Teil C-1 des Qualitätsberichtes 2015 im Donwnloadbereich Ihrer Klinik zur Verfügung.
Die XML-Dateien wurden an die zentrale Annnahmestellle ITSG fristgerecht übermittelt.
Einladung zu der Veranstaltung: Externe Qualitätssicherung 2017 - Aktuelles und Neue Projekte
Ab dem 01.01.2017 nimmt das sektorenübergreifende Verfahren "Postoperative Wundinfektion" (QS NWIF) seinen Regelbetrieb auf. Der Gegenstand des Verfahrens ist die Vermeidung postoperativer Wundinfektionen.
Um Sie über die konkreten Inhalte dieses und weiterer Projekte zu informieren, laden wir Sie herzlich zu unserer Informationsveranstaltung in Frankfurt oder Kassel ein. Wegen einer begrenzten Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme erforderlich. Bei Interesse melden Sie sich bitte verbindlich an unter: Anmeldeformular
Die Termine sind wie folgt:
Mittwoch, 11.01.2017 von 14:00 bis 16:00 Uhr in Frankfurt - ausgebucht!
SAALBAU Gutleut in Frankfurt
(800 m vom Hauptbahnhof Frankfurt)
Rottweiler Straße 32 Weitere Informationen und eine Anfahrtsskizze finden Sie hier: http://www.saalbau.com/raumangebot/detail/?SAALBAU-Gutleut&objekt=78 |
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oder
Dienstag, 07.02.2017 von 14:00 bis 16:00 Uhr in Kassel
Anthroposophisches Zentrum Kassel e.V.
(200 m vom ICE-Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe)
Wilhelmshöher Allee 261
34131 Kassel
Weitere Informationen und eine Anfahrtsskizze finden Sie hier: http://www.az-kassel.de/cms/front_content.php?idart=67&idcat=74&lang=1&varnav=miet |
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Das vorläufige Programm der Informationsveranstaltung finden Sie hier.
Weitere Informationen zu dem neuen sektorenübergreifenden Verfahren finden Sie unter dem Leistungsbereich Wundinfektionen.
Strukturierter Qualitätsbericht Verfahrensjahr 2015 - Teil C-1
Gemäß § 6 Abs. 2 der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, übermittelt die Geschäftsstelle Qualitätssicherung Hessen die krankenhausbezogenen Angaben zur externen vergleichenden Qualitätssicherung (Teil C-1 des Berichtes) bis zum 15.12.2016 direkt an die Annahmestelle (ITSG).
Vor der Übermittlung haben die Krankenhäuser Gelegenheit die Daten zu prüfen und zu kommentieren. Hierfür steht den hessischen Kliniken ab sofort eine Excel-Datei im Downloadbereich unter QB-Bericht zur Verfügung. Eine Anleitung zur Bearbeitung ist in dieser Datei enthalten.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitten wir Sie, uns das Formular Rückantwort zu Teil C-1 ausgefüllt und unterschrieben und bis spätestens 04.12.2016 zu übermitteln. Wenn bis zu diesem Termin keine Rückmeldung von Ihrer Klinik an unsere Geschäftsstelle übermittelt wird, gehen wir davon aus, dass die Daten korrekt sind und Sie keine Kommentierung wünschen.
Allgemeine und detaillierte Informationen hierzu finden auch Sie beim Gemeinsamen Bundesausschuss auf der folgenden Internetseite: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1235/Qb-R_2016-07-21_iK_2016-08-06.pdf
Neues Verfahren der Qesü-RL: Spezifikation zu nosokomiale Wundinfektion (WI) veröffentlicht
Die Geschäftsstelle Qualitätssicherung informiert, dass im Rahmen der Veröffentlichung der Spezifikation 2017 die Ausfüllhinweise, die Datensätze sowie die Anwenderinformationen für das sektorenübergreifende Verfahren „Postoperative Wundinfektionen“ (QS WI), welches ab dem 01.01.2017 den Regelbetrieb aufnimmt, vom IQTIG zur Verfügung gestellt wurden.
Der Gegenstand des Verfahrens ist die Vermeidung postoperativer Wundinfektionen. Für welche Patienten dokumentationspflichtige Datensätze zu übermitteln sind, kann den Anwenderinformationen entnommen werden. Die zu übermittelnden Datenfelder können anhand der Datensatzbeschreibung nachvollzogen werden. Zu beachten ist, dass nur Patienten über 18 Jahren mit gesetzlicher Krankenversicherung im Verfahren eingeschlossen sind.
Die Datenannahmestelle für Krankenhäuser in Hessen wird die GQH sein.
Nähere Informationen zu Fragen bei der Dokumentation der Datensätze liefern die Ausfüllhinweise. Diese Dokumente sind zu finden auf der Internetseite des IQTIG: www.iqtig.org/datenservice.
Die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer sind verpflichtet die Daten der fallbezogenen QS-Dokumentation des jeweils vorherigen Quartals bis zum 15.05., 15.08., 15.11. und 28.02. zu übermitteln. Im Einführungsjahr sind keine Sanktionen bei Nichtübermittlung von Datensätzen vorgesehen.
Vom 17.10.16 bis zum 31.10.16 können keine XML-Datenlieferungen eingelesen werden
Da infolge einer größeren Umstellung auf Bundesebene die Bundesauswertestelle (IQTIG) in der Zeit vom 17.10.2016 bis zum 31.10.2016 keine Datenlieferungen verarbeiten werden, wird auch die GQH als Datenannahmestelle auf Landesebene in dieser Zeit keine XML-Datenlieferungen einlesen können. Ohne die Verarbeitung durch die Bundesauswertestelle ist die Erstellung der Antwortdateien auf Landesebene nicht möglich.
Datenlieferungen, die in dieser Zeit an die GQH übermittelt werden, werden aufbewahrt und ab dem 01.11.2016 wie gewohnt eingelesen und beantwortet.
Dokumentation des Dosis-Flächen-Produkts
In den Modulen Herzschrittmacher-Implantation (09/1) und Implantierbare Defibrillatoren – Implantation (09/4) ist seit 2015 das Dosis-Flächen-Produkt als Maß der Bestrahlungsexposition des Patienten zu dokumentieren. Ab dem Erfassungsjahr 2016 werden diese Informationen aller Voraussicht nach genutzt, um Indikatoren zur Bewertung der Bestrahlungsexposition einzuführen. Dabei soll auch die Vollständigkeit der Dokumentation des Dosis-Flächen-Produkts in die Bewertung mit eingehen, d. h., für Standorte mit unzureichender Dokumentation kann es zu einer rechnerischen Auffälligkeit kommen.
Um rechnerische Auffälligkeiten ausschließlich aufgrund von Dokumentationsmängeln nach Möglichkeit zu vermeiden, bitten wir Sie, auf die vollständige Dokumentation der Strahlenbelastung bei der Implantation von Herzschrittmachern und Implantierbare Defibrillatoren zu achten. Nähere Informationen erhalten Sie in dem Informationsschreiben des IQTIG:
Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser - Qb-R
Der G-BA fasste am 16. Juni 2016 den Beschluss, dass die Indikatoren der Kategorien 1 („Verpflichtende Veröffentlichung empfohlen“) und 2 („Verpflichtende Veröffentlichung empfohlen, Erläuterung und/oder leichte Anpassung notwendig“) in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser dargestellt werden müssen. Für das Erfassungsjahr 2015 sind damit die Ergebnisse zu insgesamt 233 Indikatoren veröffentlichungspflichtig.
Informationen zum Strukturierten Qualitätsbericht sowie eine Übersicht der veröffentlichungspflichtigen Qualitätsindikatoren erhalten Sie auf den Internetseiten des IQTIG unter: www.iqtig.org.
Link zu den gesetzlichen Grundlagen: Regelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser.
Veröffentlichung der Spezifikation 2017 V01
Das IQTIG hat die QS-Basisspezifikation für Leistungserbringer 2017 veröffentlicht. Der Komplettdownload finden Sie auf den Internteseiten des IQTIG unter www.iqtig.org/datenservice.
Die QS-Basisspezifikation beinhaltet Anpassungen die aus Neu- oder Weiterentwicklungen resultieren oder im Rahmen der Systempflege erforderlich sind:
- Zur Weiterentwicklung der Risikoadjustierung für den Leistungsbereich „Pflege: Dekubitusprophylaxe“ werden Änderungen in der Risikostatistik und in der Datenbank für QS-Dokumentationssoftware vorgenommen.
- Es werden modulspezifische und modulübergreifende Änderungen an den QS-Verfahren gemäß QSKH-RL und Qesü-RL vorgenommen.
- Alle Änderungen können dem Dokument „Übersicht der Änderungen in der Spezifikation“ entnommen werden.
Datenabgabe Halbjahresdaten 2016
Auch für das Verfahrensjahr 2016 bietet die Geschäftsstelle für viele Leistungsbereiche eine Halbjahresauswertung (auf Grundlage der Rechenregeln von 2015) an. In die Halbjahresauswertung fließen alle Daten von Patienten ein, die in der Zeit von 01.01. bis 30.06.2016 stationär aufgenommen wurden und deren Datensätze bis zum 31.08.2016 bei uns eingegangen sind (datenservice(at)gqhnet.de). Datensätze die später eingehen können nicht mehr für die Halbjahresauswertungen berücksichtigt werden.
Wir bitten Sie, diesen Abgabetermin wahrzunehmen. Nur so können etwaige Probleme (z. B. Softwareprobleme) frühzeitig erkannt und beseitigt werden.
Halbjahresauswertungen 2016
Auch für das Verfahrensjahr 2016 bietet die Geschäftsstelle für viele Leistungsbereiche eine Halbjahresauswertung (auf Grundlage der Rechenregeln von 2015) an. In die Halbjahresauswertung fließen alle Daten von Patienten ein, die in der Zeit von 01.01. bis 30.06.2016 stationär aufgenommen wurden und deren Datensätze bis zum 31.08.2016 bei uns eingegangen sind (datenservice(at)gqhnet.de).
Übersicht Leistungsbereiche:
- 09/1 - Herzschrittmacher-Erstimplantation
- 12/1 - Cholezystektomie
- 16/1 - Geburtshilfe
- 17/1 - Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung
- HEP - Hüftendoprothesenversorgung
- KEP - Knieendoprothesenversorgung
- 18/1 - Mammachirurgie
- NEO - Neonatologie
- PNEU - Ambulant erworbene Pneumonie
- SA_HE - Schlaganfall-Akutbehandlung
Bitte übermitteln Sie Ihre Daten bis zum 31. August 2016 an unsere Geschäftsstelle unter datenservice(at)gqhnet.de. Wir bitten Sie, diesen Abgabetermin wahrzunehmen. Nur so können etwaige Probleme (z. B. Softwareprobleme) frühzeitig erkannt und beseitigt werden.
Nach diesem Termin übermittelte Daten können in der Halbjahresauswertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Abgabefristen für MRE-Daten 2016
Im Fokus der nosokomialen Infektionen stehen schon seit längerem die Infektionen, welche durch MRE (Multiresistente Erreger) hervorgerufen werden. Aus diesem Grund hat der hessische Lenkungsausschuss beschlossen, im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung, zum 01.01.2016 ein neues Landesverfahren einzuführen. Mitbeteiligt bei diesem Projekt ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration. Das Verfahren ist seit dem 01.07.2016 flächendeckend in Hessen umgesetzt.
Der Datenexport erfolgt - im Gegensatz zu den anderen Projekten - vierteljährig im csv-Format.
Die QS-Daten des Verfahrensjahres 2016 senden Sie bitte wie gewohnt an unsere Geschäftsstelle (datenservice(at)gqhnet.de).
Die Abgabefristen der QS-Daten 2016:
- 1. und 2. Quartal: 15.08.2016 (nur für Pilotkrankenhäuser)
- 3. Quartal: 15.11.2016
- 4. Quartal: 28.02.2017
Weitere Informationen zum MRE-Verfahren finden Sie auf unserer Rubrik Leistungsbereiche http://www.gqhnet.de/leistungsbereiche/MRE%20-%20Projekt%20Hessen.
Informationen zur Datenübermittlung auf unserer Rubrik Datenservice http://www.gqhnet.de/datenservice/qs-daten/xml-export.
IQTIG veröffentlicht Bundesauswertungen 2015
Nach Abstimmung im G-BA wurden die Bundesauswertungen für das Verfahrensjahr 2015 auf der Internetseite des IQTIG (https://iqtig.org/ergebnisse) veröffentlicht. Dort sind die Bundesergebnisse der externen stationären Qualitätssicherung im Krankenhaus online einsehbar.
Eine Kommentierung der Ergebnisse erfolgt erst im Herbst mit der Veröffentlichung des jährlichen IQTIG-Qualitätsreports.
Abgabefristen für PCI-Daten 2016
Das sektorenübergreifende Verfahren PCI (Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie) gemäß § 9 der Quesü-Richtlinie ist seit dem 01.01.2016 in den Regelbetrieb übergegangen und löst damit das bisherige ausschließlich stationäre Verfahren (21/3 – Interventionelle Kardiologie) ab. PCI ist somit der erste Leistungsbereich, der bundesweit unabhängig vom Ort der Erbringung, verpflichtend im Rahmen der externen Qualitätssicherung zu dokumentieren ist (sogenannte sektorgleiche QS).
Die QS-Daten des Verfahrensjahres 2016 senden Sie bitte wie gewohnt an unsere Geschäftsstelle (datenservice(at)gqhnet.de).
Die Abgabefristen der QS-Daten 2016 (gemäß der Quesü-Richtlinie) des sektorenübergreifenden PCI-Verfahrens sind :
- 2. Quartal: 15.08.2016
- 3. Quartal: 15.11.2016
- 4. Quartal: 28.02.2017
Weitere Informationen zum PCI-Verfahren finden Sie auf unserer Rubrik Leistungsbereiche http://www.gqhnet.de/leistungsbereiche/herz/21-3-koronarangiographie-und-perkutane-koronarintervention-pci
Informationen zur Datenübermittlung auf unserer Rubrik Datenservice http://www.gqhnet.de/datenservice/qs-daten/xml-export.
Start MRE Projekt Hessen zum 01. Juli 2016
Zum 01.01.2016 hat das neue „MRE-Projekt Hessen“ im Rahmen der stationären Qualitätssicherung begonnen. Mehrere Pilothäuser haben bereits erste Datensätze erfolgreich übermittelt. Ab dem 01.07.2016 ist das MRE-Projekt Hessen für alle hessischen Krankenhäuser verpflichtend. Ausgeschlossen sind vorerst alle psychiatrischen sowie psychosomatischen Krankenhäuser bzw. Standorte.
Alle Fälle, die mit der Diagnose U80.00! kodiert werden, müssen ab dem 01. Juli 2016 dokumentiert werden. Bitte vergewissern Sie sich, dass die QS-Software, mit der Sie arbeiten die entsprechenden Bögen auslöst und alle Vorkehrungen getroffen sind, die MRE-Daten EDV-gestützt zu erfassen.
Der erste reguläre Datenexport der MRE-Daten 2016 ist zum 15. November 2016 vorgesehen – für Pilothäuser ist die Datenannahmefrist der 15.08.2016. Wir empfehlen Ihnen die bereits dokumentierten Datensätze zeitnah an uns (datenservice@gqhnet.de) zu übermitteln, damit mögliche Softwareprobleme rechtzeitig erkannt werden können.
Zu Ihrer Unterstützung haben wir auch eine FAQ-Liste zum MRE-Projekt Hessen erstellt, mit der Sie sich über die wichtigsten Fragen und Antworten zusammenfasst.
Jahresauswertungen 2015 online
Die Jahresauswertungen zu den Qualitätsindikatoren 2015 zur externen Qualitätssicherung stehen ab sofort im passwortgeschützten Downloadbereich Ihrer Klinik für die folgenden Leistungsbereiche zur Verfügung:
- 09/1 - 09/3 Herzschrittmacherversorgung
- 09/4 - 09/6 Implantation von Defibrillatoren
- 10/2 - Karotisrevaskularisation
- 12/1 - Cholezystektomie
- 15/1 - Gynäkologische Operationen
- 16/1 - Geburtshilfe
- NEO - Neonatologie
- 18/1 - Mammachirurgie
- 17/1 - Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung
- HEP - Hüftendoprothesenversorgung
- HEP - Knieendoprothesenversorgung
- DEK - Dekubitusprophylaxe
- PNEU - Ambulant erworbene Pneumonie
- PCI - Koronarangiographie und Perkutane Koronarintervention
- SA-Akut - Schlaganfall-Akutbehandlung
Vorträge Informationsveranstaltung MRE-Projekt Hessen
Wir freuen uns über die rege Teilnahme, die positive Resonanz und die konstruktiven Gespräche bei unseren beiden Informationsveranstaltungen in Frankfurt am Main und Kassel zum MRE-Projekt Hessen.
Die Vorträge zu den beiden Informationsveranstaltungen stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Informationsveranstaltungen MRE-Hessen
Ab dem 01.07.2016 soll das neue MRE-Projekt in Hessen flächendeckend in Hessen umgesetzt werden.Es geht dabei um die systematische Analyse der Prävalenz multiresistenter Erreger (MRE) in hessischen Krankenhäusern sowie Maßnahmen zur Reduktion vermeidbarer Infektionen durch MRE.
Um Sie über die konkreten Inhalte des Projektes zu informieren, laden wir Sie zur Informationsveranstaltung in Frankfurt oder Kassel ein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Termine sind wie folgt:
Donnerstag, 12.05.2016 in Frankfurt von 14-16h
SAALBAU Gutleut in Frankfurt (800 m vom Hauptbahnhof Frankfurt) Rottweiler Straße 32 Weitere Informationen und eine Anfahrtsskizze finden Sie hier: http://www.saalbau.com/raumangebot/detail/?SAALBAU-Gutleut&objekt=78 |
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oder
Donnerstag, 19.05.2016 in Kassel von 14-16h
Anthroposophisches Zentrum Kassel e.V. (200 m vom ICE-Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe) Weitere Informationen und eine Anfahrtsskizze finden Sie hier: http://www.az-kassel.de/cms/front_content.php?idart=67&idcat=74&lang=1&varnav=miet |
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Folgendes Programm erwartet Sie (Änderungen vorbehalten):
- Kurze Einführung in das Projekt
- Erläuterung zur Strukturerhebung
- Erläuterung zur fallbezogenen Dokumentation
- Diskussion
Weitere Informationen finden Sie unter dem Leistungsbereich MRE-Projekt Hessen.
Bericht zur externen Qualitätssicherung in der stationären Versorgung 2015
Der Bericht zur externen Qualitätssicherung in der stationären Versorgung incl. Strukturierten Dialog und Datenvalidierungsverfahren gemäß § 15 Abs. 3 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern - QSKH-RL steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Mit Spezifikation 2016 V07 sind Feldgruppenregeln in den Modulen 18/1 und 09/1 korrigiert
Mit der veröffentlichten Spezifikation 2016 V07 werden Feldgruppenregeln in den Modulen 18/1 und 09/1 korrigiert:
Im Datensatz „Mammachirurgie“ konnten die Datenfelder „Histologie“ und „Datum (Ausgang Pathologie) des prätherapeutischen histologischen Befundes“ in einigen Fällen nicht korrekt dokumentiert werden, sodass ein Abschluss der Dokumentation nicht möglich war. Mit der Löschung der Feldgruppenfelder 7373 und 7374 entfallen die Plausibilitätsregeln 15824, 15825, 15827 und 15828 mit der aktuellen Version.
Im Datensatz „Herzschrittmacher-Implantation“ kam es zu Fehlermeldungen, wenn Schlüsselwert 1 (AV-Block I, II oder III) als „führende Indikation für Schrittmacherimplantation“ kodiert wurde und Schlüsselwert 7 (AV-Block nach His-Bündel-Ablation (geplant/durchgeführt)) im Datenfeld „AV-Block“ ausgewählt wurde. Im Modul 09/1 wurde daher die Bedingung des Feldgruppenfeldes 7383 um den Schlüsselwert 7 erweitert, sodass die Plausibilitätsregel 15854 durch die neue Plausibilitätsregel 16164 ersetzt wurde.
Neben Änderungen in den Spezifikationskomponenten zur QS-Dokumentation ergeben sich entsprechende Anpassungen im Datenprüfprogramm. Das Update zur Spezifikation beinhaltet ausschließlich modulspezifische Änderungen, sodass nicht betroffene Module keine Aktualisierung erfordern.
Der Komplettdownload (2016_BASIS_RB_XML_V07.zip) auf http://www.iqtig.org/datenservice beinhaltet alle der Spezifikation 2016 V07 zugehörigen Komponenten.
Sektorübergeifendes Verfahren Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI ehemals 21/3)
Das sektorübergreifende Verfahren Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie gemäß § 9 der Quesü-Richtlinie geht ab dem 01.01.2016 in den Regelbetrieb und löst damit das bisherige ausschließlich stationäre Verfahren (21/3 – Interventionelle Kardiologie) ab. Das Verfahren wird nun auch im ambulanten Bereich, d.h. sektorenübergreifend durchgeführt. Der Dokumentationsbogen wurde um die Felder für den ambulanten Bereich ergänzt.
Das Krankenhaus dokumentiert ausschließlich die durch das Krankenhaus selbst erbrachten stationären und ambulanten Leistungen. Die Dokumentation ist auf gesetzlich versicherte Patienten beschränkt. Belegärztlich erbrachte Leistungen werden dem Arzt als Leistungserbringer und nicht wie bisher dem Krankenhaus zugeordnet. Bei Belegarztkliniken, in welchen die Belegärzte Ihre Belegarztleistungen direkt mit der KV abrechnen, sind die entsprechenden QS-Daten der KV-Hessen zu übermitteln.
Gemäß den Regelungen im § 24 der "Qesü-RL" besteht die Verpflichtung zur Information der Patienten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 ein Merkblatt zur qualifizierten Patienteninformation beschlossen.
Da für die Annahme der Krankenhausdaten bisher auf Landesebene keine Vereinbarung getroffen wurde, bitten wir Sie, für das Verfahrensjahr 2016 vorerst keine Daten an unsere Geschäftsstelle zu übermitteln. Sobald nähere Informationen bekannt sind werden die Kliniken darüber informiert.
MRE-Projekt Hessen
Der Hessische Lenkungsausschuss (Hessische Krankenhausgesellschaft und Hessische Krankenkassenverbände) hat gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ein neues Landesprojekt auf den Weg gebracht; das MRE-Projekt Hessen. Hierbei geht es um die systematische Analyse der Prävalenz multiresistenter Erreger in hessischen Krankenhäusern sowie Maßnahmen zur Reduktion vermeidbarer Infektionen durch MRE.
Ein Hauptbestandteil der Projektes ist die fallbezogene Dokumentation MRE-infizierter oder MRE-kolonisierter Krankenhauspatienten (Auslösekriterium ICD10-Code U80.-). Der Großteil der Daten soll über Routinedaten abgefragt werden, wenige Fragen (ausschließlich zu MRSA-Fällen) müssen händisch beantwortet werden (Dokumentationsbogen). Das Verfahren soll zum 01.07.2016 flächendeckend in Hessen umgesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Leistungsbereich MRE-Projekt Hessen.
Halbjahresauswertungen 2015 online
Die Halbjahresauswertungen 2015 zur externen Qualitätssicherung nach §137 SGB V stehen Ihnen im passwortgeschützten Downloadbereich Ihrer Klinik für die folgenden Leistungsbereiche zur Verfügung:
- 09/1 - Herzschrittmacher-Erstimplantation
- 09/4 - Defibrillatoren-Erstimplantation
- 12/1 - Cholezystektomie
- 15/1 - Operative Gynäkologie
- 16/1 - Geburtshilfe
- 18/1 - Mammachirurgie
- 21/3 - Koronarangiographie / PCI
- PNEU - Ambulant erworbene Pneumonie
- NEO - Neonatologie
- SA-Akut - Schlaganfall-Akutbehandlung
In die Halbjahresauswertung fließen alle Daten von Patienten ein, die bis zum 30.06.2015 stationär aufgenommen wurden und deren Datensätze bei uns bis zum 31.08.2015 eingegangen sind.
Indikatoren im Strukturierten Qualitätsbericht Verfahrensjahr 2014
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 die für den Qualitätsbericht zum Verfahrensjahr 2014 veröffentlichungspflichtigen Indikatoren festgelegt. Insgesamt wurden 279 Indikatoren als veröffentlichungspflichtig eingestuft.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Follow-up gemäß QSKH-RL 2015
Erfassungsjahr 2015
Mit der Spezifikation 2015 sollen erstmals Follow-up-Verfahren mittels PID-Verknüpfung in den Regelbetrieb integriert werden. Hierbei handelt es sich um folgende Leistungsbereiche:
- Herzschrittmacherversorgung (Modul 09/1, 09/2, 09/3)
- Hüftendoprothesenversorgung (ehemals Modul 17/2 und 17/3 sowie Fälle aus Modul 17/1 - neu ab 2015 Modul HEP)
- Knieendoprothesenversorgung (ehemals Modul 17/5 und 17/7 - neu ab 2015 Modul KEP)
Da bei Erhebung von Patientenidentifikationsdaten (PID-Felder) zum Zwecke der Qualitätssicherung die betroffenen Patienten durch das Krankenhaus informiert werden müssen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) spezielle Merkblätter erstellt, welche (Link zur Patienteninformation) den betreffenden Patienten ausgehändigt werden sollen.
Weitere Information zum Follow-up-Verfahren nach QSKH-Richtlinie finden Sie auf den Seiten des AQUA-Institutes.
QS Neonatologie ab 2015: Gestationsalter < 22 + 0 Wochen
In der Neonatalerhebung ist die Erfassung von Kindern mit einem Gestationsalter < 22 + 0 SSW grundsätzlich nicht vorgesehen. Daher wurde bereits in der Vergangenheit vom AQUA-Institut empfohlen, für diese Fälle einen Minimaldatensatz (MDS) zu dokumentieren, da diese Kinder von der QS-Filter-Software nicht aus der Erfassung ausgeschlossen werden können und ein dokumentationspflichtiger Behandlungsfall im Modul Neo ausgelöst wird.
Bis zum Erfassungsjahr 2014 war es Kliniken jedoch möglich, auch für diese Kinder einen vollständigen Datensatz an die Geschäftsstelle zu übermitteln. Dieser konnte angenommen und im Rahmen der Basisstatistik in der Auswertung berücksichtigt werden.
Aufgrund einer in der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2015 geänderten Plausibilitätsregel ist ab 2015 dieses Vorgehen nicht mehr möglich. Datensätze mit Angaben zum Gestationsalter < 22 + 0 SSW werden als fehlerhaft abgewiesen, bzw. können gar nicht erst aus Ihrer Software exportiert werden. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Behandlungsfälle als Minimaldatensätze an die Geschäftsstelle übermittelt werden, damit die Vollzähligkeit der Erfassung gewährleistet ist.
Modul 09/1 und 09/4: Dokumentation bei nicht erfolgreicher Implantation / Platzierung der LV Sonde von CRT-Systemen
Im Rahmen der Dokumentation in den Modulen 09/1 und 09/4 kann es zu Schwierigkeiten beim Abschluss des QS-Bogens kommen.
Sollte bei der Implantation eines CRT-P bzw. CRT-D Systems die Implantation der linksventrikulären Sonde nicht möglich sein, so bietet die aktuelle Spezifikation für das laufende Verfahrensjahr 2015 leider keine adäquate Dokumentationsmöglichkeit, die einen Abschluss der Dokumentation ermöglicht. Sie werden daher gebeten in diesen Fällen der von der Bundesebene veröffentlichten Dokumentationsempfehlung zu folgen.
Für die Spezifikation 2016 wird eine entsprechende Dokumentationsmöglichkeit geschaffen werden.
Datenvalidierungsverfahren 2015
Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat gemäß § 9 Abs. 2 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) die Leistungsbereiche des Datenvalidierungsverfahrens 2015 zum Erfassungsjahr 2014 festgelegt und auf seiner Homepage veröffentlicht (www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/qualitaetssicherung/extern/stationaer/datenvalidierungsverfahren/verfahren2015/).
Für das Datenvalidierungsverfahren 2015 wurden folgende Leistungsbereiche ausgewählt:
- Nierentransplantation (NTX)
- Leberlebendspende (LLS)
- Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation (09/3)
Die zufällige Auswahl der Krankenhäuser, die im Stichprobenverfahren einer Vor-Ort-Überprüfung unterzogen werden, erfolgt durch das AQUA-Institut. Unsere Geschäftsstelle wird sich mit den betroffenen hessischen Kliniken in Verbindung setzen. Auf Basis der bereitzulegenden Patientenunterlagen wird eine Zweiterfassung einzelner QS-Daten vor Ort durchgeführt, die mit den übermittelten Daten abgeglichen werden.
Bericht zur externen Qualitätssicherung in der stationären Versorgung 2014
Der Bericht zur externen Qualitätssicherung in der stationären Versorgung incl. Strukturierten Dialog und Datenvalidierungsverfahren gemäß § 15 Abs. 3 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern - QSKH-RL steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Spezifikation 2015
Hier finden Sie Dokumentationsbögen, Ausfüllhinweise sowie Ein- und Ausschlusskriterien der für Hessen relevanten Leistungsbereiche (bundes- und landesweit verpflichtend) in tabellarischer Form. Die Informationen sind für das Erfassungsjahr 2015 zusammengestellt.
Verpflichtende Weiterführung der Datenerhebung für den Leistungsbereich Galle in 2015
Aufgrund der Neueinführung einer Qualitätssicherung Galle mit Routinedaten ab 2016 war von der Bundesebene beschlossen worden, das jetzige Verfahren Cholezystektomie einzustellen.
Vor dem Hintergrund des gerade begonnenen Pilotverfahrens „Ärztliches Peer-Review Galle“ in Hessen waren die Mitglieder des Lenkungsausschusses der Einschätzung, dass sich gerade zum jetzigen Zeitpunkt die Aussetzung dieser QS-Maßnahme kontraproduktiv in den Krankenhäusern auswirken würde. Zwar sind die Daten und Ergebnisse aus dem QS-Verfahren keine Voraussetzung, jedoch ein wichtiger Bestandteil für das Peer-Review-Verfahren.
Daher fasste der Lenkungsausschuss in seiner letzten Sitzung in 2014 einstimmig den Beschluss, in Hessen die verpflichtende Datenerhebung für den Leistungsbereich Cholezystektomie in 2015 weiterzuführen. Über eine Verlängerung wird in der Herbstsitzung 2016 entschieden.
Follow-up QSKH-Sonderexport
Wir möchten Sie auf den im April/Mai 2015 anstehenden Sonderexport von Daten der externen stationären Qualitätssicherung des Erhebungsjahres 2014 hinweisen (Datenübermittlung vom 01.04.2015 - 01.06.2015).
Informationen zur Umsetzung erhalten Sie im Merkblatt Sonderexport 2015 sowie auf den Sie auf den Internetseiten des AQUA-Instituts unter: https://www.sqg.de/datenservice/datenerfassung/index.html
Neue Patientenmerkblätter
Die neuen Patientenmerkblätter zur Datenerhebung Herzschrittmacherversorgung sowie Hüft- oder Knieendoprothesenversorgung stehen auf
den Seiten des G-BA zur Verfügung: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-3050/2014-12-18_QSKH-RL_Patientenmerkblatt_Merkblatt.pdf
Informationen zur externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V
Methodische Sollstatistik 2014
E-Mail-Adresse: | für die Annahme der elektronischen Form: datenservice(at)gqhnet.de |
Testinstanz: |
In der Zeit vom 18.11.2014.-30.01.2015 haben Sie die Möglichkeit unter der vorgenannten E-Mail-Adresse Probedaten zur Sollstatistik zu übermitteln. Am 31.01.2015 werden diese Daten dann gelöscht. |
Die elektronischen Daten sowie die Papierversion inkl. unterzeichneter Konformitätserklärung sind in der Zeit vom 01.02.-02.03.2015 an unsere Geschäftsstelle zu übermitteln. |
Weitere Informationen: | http://www.gqhnet.de/datenservice/sollstatistik |
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Risikostatistik 2014
E-Mail-Adressen: |
Die Risikostatistik ist in der Zeit vom 01.02.-02.03.2015 ebenfalls an die E-Mail-Adresse datenservice(at)gqhnet.de zu senden. |
Testinstanz: |
Auch für die Risikostatistik besteht ab sofort und bis zum 30.01.2015 die Möglichkeit zur Übermittlung von Probedaten. Diese werden ebenfalls am 31.01.2015 gelöscht. |
Verschlüsselung: |
Die Verschlüsselung (PGP) erfolgt mit dem gleichen Schlüssel, welcher bei der Übermittlung der Sollstatistik zur Anwendung kommt: |
Weitere Informationen: | http://www.gqhnet.de/datenservice/risikostatistik |
QS-Daten-Export
Daten 2013 | Dies betrifft aussschließlich die Module DEK und NEO (Überlieger)! Diese Daten müssen bis 02.03.2015 weiterhin an die Adresse: daten(at)gqhnet.de exportiert werden. |
Daten 2014: |
Der Export der QS-Daten 2014 hat bis zum 02.03.2015 an folgende Adresse zu erfolgen: datenservice(at)gqhnet.de. |
Daten 2015: | Mit dem Verfahrensjahr 2015 ändert sich das Exportformat für die QS-Daten (XML). Der reguläre Datenimport ist ab dem 03.03.2015 möglich. |
Verfahrensjahr 2015
Umstellung Exportformat auf XML
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einer seiner letzten Sitzungen die Spezifikation für das Verfahrensjahr 2015 verabschiedet.
Die wichtigste allgemeine Änderung ist die geplante Komplett-Umstellung des Exportformates der QS-Dokumentation auf XML für alle Leistungsbereiche (exkl. Schlaganfall und 12/1). Hierfür steht Ihnen ab sofort bis zum 30.01.2015 eine Testinstanz zur Verfügung (datenservice(at)gqhnet.de). Im Zuge der Vereinheitlichung des Verfahrens betrifft dies ab 2015 auch die Risikostatistik und die Sollstatistik (kommt erst im Februar 2016 zum Tragen!).
Leistungsbereich Cholezystektomie
Der Hessische Lenkungsausschuss hat mit seiner Sitzung vom 11.11.2014 beschlossen, entgegen der Vorgaben vom Gemeinsamen Bundesausschuss, für den Leistungsbereich 12/1 für alle hessischen Kliniken die Dokumentationspflicht auch 2015 beizubehalten. Bitte beachten Sie dies bei der QS-Filter-Einstellung für 2015. Hintergrund dieser Entscheidung ist das aktuelle Peer-Review-Verfahren Cholezystektomie in Hessen. Der Datenexport erfolgt im Jahr 2015 weiterhin im csv-Format.
Leistungsbereich Herzschrittmacher (Module 9/1 - 9/3)
Für die Leitungsbereiche 9/1-9/3 sind ab dem Verfahrensjahr 2015 auch die Krankenkassen-ID und die Versicherungsnummer der (ausschließlich gesetzlich versicherten) Patienten zu dokumentieren. Hintergrund hierfür ist die zukünftige Verknüpfung der einzelnen Leistungsbereiche im Rahmen des Follow-up-Verfahrens. Die Patientenmerkblätter werden seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses im Dezember 2014 abgestimmt.
Leistungsbereich Orthopädie (17/1 - 17/7)
In der Dokumentation der Endoprothesenversorgung gibt es weitreichende Änderungen. Im neuen Modul HEP (Hüftendoprothesenversorgung) werden künftig die Module 17/2 (Hüft-TEP-Erstimplantation) sowie 17/3 (Hüft-TEP-Wechsel) zusammengefasst. Zusätzlich werden im Modul HEP die endoprothetisch versorgten hüftgelenknahen Femurfrakturen aus dem bisherigen Modul 17/1 (Hüftgelenknahe Femurfraktur) dokumentiert. Damit werden ab 2015 im Modul 17/1 nur noch hüftgelenknahe Femurfrakturen mit osteosynthetischer Versorgung erfasst.
Weiterhin wird ein neues Modul KEP (Knieendoprothesenversorgung) eingeführt, in dem die bisherigen Module 17/5 (Knie-TEP-Erstimplantation) sowie 17/7 (Knie-TEP-Wechsel) zusammengefasst werden. Hier werden auch die Implantationen von unikondylären Schlittenprothesen (ehemals Modul 17/6) mit einbezogen.
Im Verfahrensjahr 2015 ist im Regelbetrieb in den Modulen HEP und KEP die Krankenkassen-ID und die Versicherungsnummer der (ausschließlich gesetzlich versicherten) Patienten zu dokumentieren. Hierüber muss eine Information der Patienten erfolgen. Diese Patientenmerkblätter werden seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses im Dezember 2014 abgestimmt.
Schlaganfall
Im Bereich der Schlaganfall-Akutbehandlung wird im Jahr 2015 der Basis-/Minimaldatensatz umgestellt. In Folge dessen ist ab dem Erhebungsjahr 2014 die Erfassung von Schlaganfallpatienten mit dem Minimaldatensatz des AQUA-Insituts nicht mehr zulässig. Für jeden Schlaganfallpatienten ist ein Basis-/Minimaldatensatz zu erfassen. Entsprechend der Patienteneinschlusskriterien wird dann der entsprechende Folgedatensatz ausgelöst. Sollte ein Patient nicht den Einschlusskriterien u.a. aus folgenden Gründen entsprechen:
• stationäre Aufnahme nach mehr als 7 Tagen nach Akutereignis
• Weiterverlegung in eine andere Klinik innerhalb von 2 Stunden nach Aufnahme
ist die Datenerfassung mit dem Basis-/ Minimaldatensatz abgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentationsanleitung zur Schlaganfall-Akutbehandlung: http://www.gqhnet.de/leistungsbereiche/schlaganfall/sa_dokumentationsanleitungen/Dokumentationsanleitung_2015.pdf
Der Datenexport für die Schlaganfall-Akutbehandlung sowie die Neurologische Frührehabilitation erfolgt im Jahr 2015 weiterhin im csv-Format.
Weitere allgemeine und spezielle Informationen zur Spezifikation 2015 finden Sie unter folgendem Link: https://www.sqg.de/datenservice/spezifikationen-downloads/verfahrensjahr-2015/verfahrensjahr-2015.html.
Informationen zur externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V
Aktuelle Änderungen im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung:
Download der Jahresstatistiken 2013
Die Auswertungen der Qualitätsindikatoren zu den einzelnen Leistungsbereichen Ihrer Klinik für das Verfahrensjahr 2013 sind online. Sie stehen Ihnen im passwortgeschützten Downloadbereich Ihrer Klinik zur Verfügung. Link zum Downloadbereich Ihrer Klinik: https://sec.gqhnet.de/net2ftp/.
Qualitätsbericht 2013 – Berichtsteil C-1
Eine Übersicht der im Qualitätsbericht 2013 veröffentlichungspflichtigen Qualitätsindikatoren sowie weitere Informationen zum Berichtsteil C-1 (Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 SGB V) finden Sie auf unserer Homepage unter der Adresse http://www.gqhnet.de/auswertungen-strukturierter-dialog/qualitaetsbericht.
Deadline Halbjahresdaten 2014
Auch für das Verfahrensjahr 2014 erstellen wir unterjährige Auswertungen der Qualitätsindikatoren für das 1. Halbjahr. In die Halbjahresauswertung fließen alle Daten von Patienten ein, die bis zum 30.06.2014 stationär aufgenommen wurden und deren Datensätze bei uns bis zum 31.08.2014 eingegangen sind (datenservice@gqhnet.de). Nach diesem Termin eingesandte Daten können in der Halbjahresaus-wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Neues Feld „Entlassender Standort“
Im Verfahrensjahr 2014 wurde für alle Leistungsbereiche das neue Datenfeld „Entlassender Standort“ eingeführt. Wir hatten Sie diesbezüglich bereits im Vorfeld informiert. Seit Anfang Juli 2014 werden die eingehenden Daten nun auch dahingehend überprüft:
- Einrichtungen, die nur einen Standort haben müssen das Feld Standort mit „00“ codieren.
- Krankenhäuser, welche bei uns mehrere Standorte gemeldet haben, codieren mit den entsprechenden fortlaufenden Nummern („01“, „02“….).
Bei Nichteinhaltung dieser Regeln werden die Daten abgewiesen!
Spezifikation 2015
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner letzten Sitzung die Spezifikation für das Verfahrensjahr 2015 verabschiedet.
Die wichtigste allgemeine Änderung ist die geplante Komplett-Umstellung des Exportformates der QS-Dokumentation auf XML für alle Leistungsbereiche.
Im Zuge der Vereinheitlichung des Verfahren betrifft dies auch die Risikostatistik und die Sollstatistik (kommt erst im Februar 2016 zum Tragen!).
Weitere allgemeine und spezielle Informationen zur Spezifikation 2015 finden Sie unter folgendem Link:https://www.sqg.de/datenservice/spezifikationen-downloads/verfahrensjahr-2015/verfahrensjahr-2015.html.
Leistungsbereich 21/3 Dokumentation der Datenfelder zum postprozeduralen Verlauf (51-61)
Die Spezifikation 2014 enthält im Modul 21/3 einen Fehler, der es zulässt, dass der Bogen abgeschlossen werden kann ohne die Datenfelder zum postprozeduralen Verlauf zu füllen (Kann-Felder).
Das AQUA-Institut hat hierzu ein Informationsschreiben erstellt, in dem Sie gebeten werden, die postprozeduralen Verläufe dennoch konsequent zu dokumentieren. In der Spezifikation 2015 wird dann wieder auf technischer Ebene sichergestellt werden, dass die Verlaufsdaten dokumentiert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten von AQUA im öffentlich zugänglichen Bereich „Dokumentationsbögen und Ausfüllhinweise 2014“.
Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie
Das AQUA-Institut hat ein Merkblatt mit ergänzenden Ausfüllhinweisen zum Leistungsbereich Ambulant erworbene Pneumonie (PNEU) veröffentlicht. In diesem Merkblatt finden Sie weitere Erläuterungen zu den Datenfeldern
- 18: In welchen Fällen ist eine „akute Symptomatik“ zu dokumentieren?
- 19: In welchen Fällen ist „Frisches Infiltrat im Röntgen-Thorax“ zu dokumentieren?
- 20: In welchen Fällen kann „Ausschluss einer schweren Immunsuppression“ dokumentiert werden?
- 21: In welchen Fällen kann „Kein Krankenhausaufenthalt innerhalb der letzten 28 Tage“ dokumentiert werden?
Weiterentwicklung des Leistungsbereichs Cholezystektomie
Das AQUA-Institut informiert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss am 23. Januar 2014 den Bericht zur Weiterentwicklung des Leistungsbereichs Cholezystektomie abgenommen und zur Veröffentlichung freigegeben hat (Bericht, Indikatorenset und Anhang auf der Homepage des Aqua-Instituts). Gegenstand der Weiterentwicklung ist die Etablierung von Follow-ups, da auch nach dem stationären Aufenthalt erhebliche Komplikationen auftreten und zu einer Wiederaufnahme führen können.
Durch eine breitere Nutzung von bereits dokumentierten Daten sowie durch das Einbeziehen von Ereignissen im Follow-up ist nach den bisherigen Analysen und Erfahrungen eine deutlich vollständigere und umfassendere Abbildung der Versorgungsqualität zu erwarten. Es ist vorgesehen, die Follow-up-Indikatoren ab dem Erfassungsjahr 2015 zu erheben.
Leistungsbereich Pflege: Ergänzende Hinweise zur Dokumentation Dekubitusprophylaxe
Das AQUA-Institut hat ein Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen zum Leistungsbereich Dekubitusprophylaxe veröffentlicht. In diesem Merkblatt finden Sie weitere Erläuterungen zu den Datenfeldern "Dekubitus, Grad nicht näher bezeichnet" und "War der Dekubitus bei Entlassung vorhanden?".
Link Merkblatt Dekubitusprophylaxe
XML-Sonderexport Geburtshilfe / Neonatologie
Sonderexport 2014 (Erfassungsjahr 2013)
Das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses hat auf seiner Sitzung am 19.12.2013 die Aussetzung des Sonderexports 2014 (Erfassungsjahr 2013) für die Module Geburtshilfe und Neonatologie beschlossen.
Bitte beachten: Datenlieferungen, die nur oder auch Datensätze aus 16/1 und/oder NEO enthalten, werden aufgrund des neuen Schemas (Version 04) insgesamt abgelehnt werden. Eine Korrektur kann nur erfolgen, indem die Datenlieferung ohne Datensätze aus den beiden Leistungsbereichen 16/1 und NEO wiederholt wird.
Sonderexport 2015 (Erfassungsjahr 2014)
Ab dem Erfassungsjahr 2014 sind die Leistungsbereiche Geburtshilfe und Neonatologie (16/1 und NEO) nicht mehr Bestandteil des Follow-up-Verfahrens. Aus diesem Grunde ist es ab dem Verfahrensjahr 2014 auch nicht mehr erforderlich, den (werdenden) Eltern das Informationsblatt (Patienteninformation zur Datenerhebung-, -speicherung und –verarbeitung) über dieses Verfahren auszuhändigen, weiterhin ist die Erfassung der PID-Felder (Krankenversicherungsnummer) nicht mehr notwendig.
Höhe des Zuschlags der Qualitätssicherungsmaßnahmen 2014
Nach § 22 Abs. 1 der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) verabschiedeten „Vereinbarung über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser gemäß § 137 Abs.1 SGB V i.V.m. § 135a SGB V“ werden die auf Bundesebene beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 137 SGB V über einen Zuschlag auf die Vergütung für jeden abgerechneten vollstationären Krankenhausfall finanziert. Die Höhe des Zuschlagsanteils Land wird nach § 22 Abs. 4 der Bundesvereinbarung Qualitätssicherung auf Landesebene vereinbart.
Höhe des Zuschlags
Die Höhe des Zuschlags nach § 22 Abs. 3 b) der Bundesvereinbarung Qualitätssicherung (Zuschlagsanteil Land) beträgt in Hessen
für das Jahr 2014
0,50 EUR
Darin ist ein Betrag für die umsatzsteuerlichen Besonderheiten in Höhe von ca.
0,08 EUR enthalten.